Berufsbetreuung Greiler

Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Betreuung biete ich kompetente und zuverlässige Unterstützung in den jeweiligen Hilfebereichen an. Selbstverständlich stehen das Wohl der zu betreuenden Person sowie ein respektvoller Umgang immer im Mittelpunkt meiner Betreuungsarbeit.

Berufsbetreuung Greiler


Berufsbetreuung Manfred Greiler Passau Seit 2001 als rechtlicher Betreuer tätig. Betreut werden Menschen mit den verschiedensten Krankheitsbildern, eine Spezialisierung erfolgt nicht. Bei der Betreuungsarbeit wird besonders auf die Berücksichtigung der Individualität des Einzelnen und mögliche Förderung seiner Ressourcen geachtet. Es erfolgt eine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Ein eigenes, modern ausgestattetes Büro ist vorhanden. Zur Erledigung von Routinearbeiten ist stundenweise eine Bürokraft eingesetzt. Auf eine größtmögliche Erreichbarkeit - auch außerhalb der Bürozeiten - wird stets geachtet. Mein Arbeitsbereich liegt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Passau.
Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer e. V.

"Wir können dem Wind nicht gebieten, aber wir können unsere Segel neu setzen und den Kurs neu bestimmen.."

Betreuungs Informationen

Betreuungs-Einrichtung
 

Betreuungs-Einrichtung

Die Einrichtung einer Betreuung für eine volljährige Person setzt gemäß § 1896 I 1 BGB zunächst das Vorliegen einer Erkrankung oder Behinderung im psychischen, geistigen, seelischen oder körperlichen Bereich voraus. Ausserdem müssen diese Einschränkungen dazu führen, dass der Betroffene ausserstande ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Grundsätzlich kann jeder (der Betroffene selbst, Familienangehörige, Pflegedienst etc.) eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Einzelne Aufgabenkreise
 

Einzelne Aufgabenkreise

Die Betreuung erstreckt sich nur auf Angelegenheiten, deren Erledigung das Gericht dem Betreuer überträgt (Aufgabenkreise z. B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenvertretung usw.) Das wiederum darf nur für solche Angelegenheiten geschehen, die der Betroffene selbst nicht regeln kann (Erforderlichkeitsgrundsatz).Nicht als Aufgabenkreise übertragbar sind Angelegenheiten, die das Gesetz als höchstpersönlich ausgestaltet (z. B. Eheschließung, Errichtung eines Testaments, Ausübung der elterlichen Sorge etc.).
Ziel einer Betreuung
 

Ziel einer Betreuung

Das große Ziel einer Betreuung soll möglichst sein, den Betroffenen soweit zu unterstützen, dass er seine Angelegenheiten wieder eigenständig regeln kann und eine Betreuung überflüssig macht. Eine rechtliche Betreuung wird deshalb in verschiedenen Abständen immer wieder überprüft, ob diese noch weiterhin erforderlich ist. Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein die Betreuung zu beenden (z. B. wegen dauerhafter Behinderung) ist es die Aufgabe eines Betreuers, unterstützend die rechtlichen Angelegenheiten für den Betroffenen zu besorgen.

Rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht?

Berufsbetreuung rechtlicher Betreuer Passau

Während eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet und der Betreuer von dort auch beaufsichtigt wird, kennt eine Vorsorgevollmacht diesen Sicherungsmechanismus nicht. Hier gilt es zu entscheiden, wem man in guten Tagen sein Vertrauen für die Zeit schenkt, wenn man selbst nicht mehr handeln kann. Eine Kontrollinstanz fehlt also bei einer Vorsorgevollmacht, hier ist man voll und ganz auf die Zuverlässigkeit der betrauten Person angewiesen.

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